hinweis
ich kann nicht überprüfen (und sehe es auch nicht als meine pflicht an),
ob sich unter meinen suchhilfen zu downloads kopiergeschützte musikstücke befinden.

siehe auch hier
linkage am 17. Mai 2004, 20:46 comment

 
frisbee, 17. Mai 2004, 21:12
Ob der disclaimer reicht. Manchen Juristen gilt er gar als Hinweis auf das Wissen um mögliche Illegalität des Tuns.

herr k. aka ...

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sweetmaker, 17. Mai 2004, 21:17
also sollen sie mich doch enthaupten

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pappelle, 18. Mai 2004, 00:47
danke, herr sweetmaker

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sweetmaker, 18. Mai 2004, 01:22
dafür
dass ich meinen kopf herhalte?
aber gerne doch ; )

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anselm, 19. Mai 2004, 03:36
5 Musikdownloads reichten zur Verurteilung
Wie SSN berichtete, hat die Recording Industry Association of America (RIAA) wieder einen Fall gegen einen User, diesmal William Martinez, gewonnen. Das Gericht in Connecticut verurteilte ihn in Abwesenheit zu ca. 4.045 US-Dollar Strafe.

http://www.urheberrecht.org/news/index.php3?id=1873

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anselm, 19. Mai 2004, 03:40
in einen Ordner
über P2P freigegeben !!
Also noch sind sie nicht hinter links her.

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sweetmaker, 19. Mai 2004, 15:37
wir sind alle sünder
sündig geboren und auch unsere festplatten sind voll der sünde...
; )

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anselm, 19. Mai 2004, 17:56
das Leben ist ein
heiden spaß für christen ist das nichts. Zitat ende

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